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Nullsteuersatz für Photovoltaik-Anlagen ab dem 01.01.2023
Das Jahressteuergesetz 2022 enthält steuerliche Änderungen für die Photovoltaikbranche. Dazu gehört unter anderem ein neu eingeführter Steuersatz von 0 % für die Umsatzsteuer (‚‚Mehrwertsteuer‘‘), welcher unter bestimmten Voraussetzungen z. B. auf den Kauf von Photovoltaik-Anlagen bzw. der notwendigen Komponenten angewendet wird.
Wie sieht der Bestellprozess aus?
Bestellen => Formular ausfüllen => vom Nullsteuersatz profitieren
Nach dem Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie aus dem Shop eine Kopie Ihrer Bestellung. Das Formular Renew-Energy-Eigenerklärung Null steuer 2023 wird Ihnen nach Bestellabschluß durch unsere Auftragsbearbeitung per E-Mail zugesendet.
Das Formular kann bequem am Computer oder ihrem Smartphone ausgefüllt und digital unterschrieben werden. Anschließend wird das ausgefüllte und unterschriebene Formular automatisch an uns übermittelt und wir führen Ihre Bestellung aus.
Ihren Bestellwünsche mit MwSt. können Sie auch gern direkt per E-Mail an die schuster@sbs-renewenergy.de senden.